Der SPD Ortsverein Brögbern begrüßt es, dass das Land die Sprachförderschule in Lingen-Brögbern doch erhalten möchte!
2. Februar 2015
Derzeit besuchen 79 Schüler die Carl-Orff-Schule in Brögbern als Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache und Hören. Mit dem Erhalt bleibt den Eltern die Wahlfreiheit den Förderort für ihre Kinder in der Grundschule (Inklusion) oder der Förderschule zu suchen. Eltern, die der Auffassung sind, dass dem Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache ihres Kindes in der Grundschule nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann haben sich positiv geäußert. Durch eine grundlegende sonderpädagogische Unterstützung können viele Schülerinnen und Schüler später in die Regelschule wechseln.
Hier die Ausführungen der Landes-Schulbehörde:
Anhörungsverfahren zur Schulgesetznovelle – Heiligenstadt: „Breite Zustimmung für das geplante Bildungschancengesetz – Sinnvolle Anpassungsvorschläge werden aufgenommen.“
Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat am (heutigen) Donnerstag die Ergebnisse des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens im Rahmen der geplanten Schulgesetznovelle vorgestellt. Ausgewertet wurden insgesamt 46 Stellungnahmen und Eingaben von Verbänden und schulpolitischen Akteuren. „Der Entwurf für das Bildungschancengesetz der Landesregierung wird von einer breiten Zustimmung getragen”, bilanzierte die Kultusministerin. „Ich freue mich, dass so viele die Verbesserungen, die mit diesem Gesetz einhergehen werden, unterstützen – darunter die Einführung eines modernen Abiturs nach neun Jahren oder die erstmalige gesetzliche Verankerung der Ganztagsschulen.” Überwiegend positiv beurteilten die Verbände beispielsweise auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Bildung einer pädagogischen Einheit aus dem 3. und 4. Schuljahrgang sowie die geplante Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung.
Auch der Vorstoß der Landesregierung, Gesamtschulen künftig als ersetzende Schulform zuzulassen, fand einen großen Kreis von Unterstützern. „Erwartungsgemäß gab es an diesem Punkt auch Kritik aus den Reihen der Gymnasialverbände”, so Heiligenstadt. „Hier möchte ich noch einmal ganz deutlich machen: Wir erweitern die Gestaltungsspielräume der Schulträger, die damit sehr verantwortungsvoll umgehen. Die in Niedersachsen so beliebte Schulform der Gymnasien wird dadurch nicht angetastet.” Die Niedersächsische Kultusministerin hat die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens auch zum Anlass genommen, den Entwurf in einigen Punkten anzupassen. „Anhören heißt zuhören! Wir nehmen den Beteiligungsprozess ernst und sinnvolle Änderungsvorschläge gerne auf.” So hätten die Stellungnahmen beispielsweise gezeigt, dass sich die Bildungsakteure mehr Zeit bei der Umsetzung der inklusiven Schule wünschten.
Kultusministerin Heiligenstadt hat deshalb entschieden, die bisher vorgesehene schrittweise Auflösung der Förderschulen Sprache zum kommenden Schuljahr aus dem Gesetzesentwurf zu streichen: Die neun Förderschulen mit dem Schwerpunkt Sprache und die Sprachförderklassen an 53 Standorten in Niedersachsen erhalten einen unbefristeten Bestandsschutz. Neue Sprachförderschulen sollen jedoch nicht genehmigt werden. „Selbstverständlich bleibt unser Ziel die Inklusion”, machte Ministerin Heiligenstadt deutlich. „Die politische Debatte um das Auslaufen der Förderschule Sprache hat in den vergangenen Monaten jedoch vieles überlagert. Sie darf sich nicht zum Hemmschuh für einen Prozess entwickeln, bei dem wir schon so viel erreicht haben. Inklusion erfordert eine Haltung, die nicht verordnet, sondern nur vermittelt werden kann. Wir werden diesen Weg jetzt noch behutsamer beschreiten und verstärkt für die Inklusion werben.” Förderschulen sollen zudem auch künftig die Funktion von Förderzentren übernehmen. Der Gesetzesentwurf wird entsprechend angepasst. „An der Einführung der Regionalstellen für schulische Inklusion halten wir fest, geben aber auch hier mehr Zeit, um gemeinsame Konzepte und verschiedene Varianten im Detail zu entwickeln”.
Auf Anregung des Landeselternrates wird der Gesetzesentwurf außerdem im Bereich der Schülerbeförderung präzisiert. So wird jetzt sichergestellt, dass die Kostenerstattung für die Schülerbeförderung auch dann gewährleistet ist, wenn der Besuch einer Schule der gewählten Schulform nur außerhalb des Gebiets des Landkreises oder der kreisfreien Stadt unter zumutbaren Bedingungen möglich ist.
Keine Kommentare » | Abgelegt unter Allgemein