Bekanntmachung: Bauleitpläne Bereich “Krematorium”
25. Mai 2015
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Auch nachzulesen unter: Stadt Lingen
Die Bevölkerung kann jetzt Ihre Einwände gegen den Bau des Krematoriums einreichen. Diese müssen dann von der Verwaltung der Stadt Lingen bearbeitet werden. Jedem einzelne Einwand muss eine schriftliche Begründung über die Bewertung zu gesendet werden! – Zeitraum bitte beachten!!
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die öffentliche Auslegung der genannten Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit der jeweiligen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezo-genen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fach-dienst Stadtplanung sowie im Zimmer 518 öffentlich aus und können zu den Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Auslegungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Entwürfe der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Bebauungsplan in A4) mit der jeweiligen Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können ab sofort eingesehen werden.
Keine Kommentare » | Abgelegt unter Allgemein