Städtische Steuergelder für Ehescheidungen
26. Januar 2017
SPD beantragt Einzelfallprüfung
Die pauschale Anwendung der Härteklausel im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen bei Scheidungsfällen hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Lingen nicht für gerecht. Der Stadtrat wird sich daher auf Antrag der SPD-Fraktion mit diesem Thema befassen.
Der Stadtrat hat im Oktober 2009 Vergaberichtlinien beschlossen, die eine Härteklausel enthält. Wer also sein Grundstück innerhalb von 10 Jahren verkauft, muss die Wertsteigerung, die sich seit dem Kauf des Grundstückes ergeben hat, an die Stadt abführen. Stefan Wittler, Vorsitzender des Wirtschafts- und Grundstücksausschuss, kennt aus seiner langjährigen Ausschussarbeit verschiedene Gründe, die zum Verkauf des Grundstückes innerhalb der 10-Jahresfrist führen. Dazu zählen besondere Lebensumstände wie Tod, Unfall, Krankheit, beruflich bedingter Wohnortwechsel oder eine finanzielle Notlage. „In all diesen Fällen trägt die SPD-Fraktion die Anwendung der Härtefallregelung mit,“ begründet Edeltraut Graeßner das Stimmverhalten im Ausschuss
Bei einer scheidungsbedingten Veräußerung eines bebauten Grundstückes wird ebenfalls die Härteklausel angewendet. „Eine Scheidung muss nicht zwangsläufig mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden sein“, erklärte Wittler. Darum ist nach Auffassung der SPD-Fraktion die Anwendung im Einzelfall zu prüfen. „Es kann nicht sein, dass die Stadt, auch in den Fällen wo die Scheidung nicht zu einer Belastung der Eheleute führt, diese mit Steuergeldern unterstützt“, erklärte Edeltraut Graeßner. Um diesem Automatismus zu stoppen, hat die SPD-Fraktion den Antrag auf Einzelfallprüfung im Scheidungsfall gestellt und hofft das CDU-Fraktion und der im Rat stimmberechtigte Oberbürgermeister sich der Auffassung der SPD anschließen.
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