Bürgerbefragung nur in Brögbern laut Stadt Lingen nicht zulässig!!

6. Dezember 2013

Anfrage der SPD-Ortsratsfraktion Brögbern zur Bürgerbefragung:

Sehr geehrter Oberbürgermeister Krone, lieber Dieter

ich bitte dich im Namen der SPD-Ortsratsfraktion Brögbern um die Beantwortung folgender Frage:

Ist es nach dem niedersächsischen Kommunal- verfassungsgesetzt möglich eine Bürgerbefragung ausschließlich für einen Ortsteil (in diesem Fall Brögbern) durchzuführen.

Antwort: Zu Ihrer Anfrage vom 04.12.2013 zur Durchführung einer Bürgerbefragung i. S. Errichtung eines Krematoriums kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

In § 93 Abs. 3 NKomVG ist explizit geregelt, dass der Ortsrat Bürgerbefragungen durchführen kann. Gegenstand dieser Befragungen können allerdings nur Angelegenheiten sein, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinausgeht.

Die Errichtung eines Krematoriums ist jedoch eine gesamtstädtische Angelegenheit und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lingen. Selbstverständlich sind die Bürger aus Brögbern durch den möglichen Standort in ihrem Ortsteil stärker betroffen als andere Personen, jedoch ist in dieser Angelegenheit nicht nur der Standort ausschlaggebend, sondern auch die Auswirkungen im gesamtstädtischen Bereich. Insofern betrifft diese Angelegenheit nicht ausschließlich nur den OT Brögbern.

Eine Bürgerbefragung ausschließlich im Ortsteil Brögbern ist nach dem NKomVG somit nicht zulässig.