Einwände und Vorschläge des Ortsrates Brögbern bezüglich Flächennutzungplan-Änderung Nr. 27 und Bebauungsplan Nr. 20 – Ortsteil Brögbern im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

15. Mai 2014

1. Gefordert wird eine fehlende unabhängige Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung angrenzender, freier Kapazitäten anderer Anlagen.

2. Warum gab es keine Prüfung alternativer Standorte in Lingen?

3. Der zuletzt genante Abstand von 160 m zur nächsten Wohnbebauung wird als problematisch und nicht ausreichend angesehen.

4. Aus den bisherigen Vorlagen geht nicht klar hervor, wie die Zufahrt Adeliger Hof genutzt werden soll. Es muss klar festgelegt werden, dass diese Zufahrt nur im Ausnahmefall genutzt werden darf (Feuerwehr, Großfahrzeuge, Notfälle). Die Zufahrt ist grundsätzlich durch eine Schranke geschlossen zu halten. Jeglicher andere Verkehr ist über die direkte Zufahrt über die Duisenburger Straße durchzuführen (auch der Antransport von Leichen).

5. Das Parken außerhalb des neu geplanten Parkplatzes, z. B. an der Straße Adeliger Hof und auch an der Duisenburger Straße, ist klar durch entsprechende Beschilderungen zu verbieten. Falls es sich als notwendig erweist, ist bei größeren Veranstaltungen mit Ortsfremden der Einsatz von Einweisern festzulegen.

6. Aus den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich eine „Überschußsituation“. Das ist ungewöhnlich. Wird hier schon für weitere zukünftige Maßnahmen „vorgesorgt“?

7. Geplanter Radius von 30 oder 40 km? Die Angaben sind hier schwankend, keine eindeutige Festlegung. Weiterhin: Wie wird die Einhaltung überprüft, wer macht das? Was ist entscheidend für diesen Parameter, der Sitz des Beerdigungsunternehmers oder der letzte Wohnort des Verstorbenen? Ist eine Konventional- oder Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen festgelegt? Die Zahlen sollten zumindest einmal jährlich veröffentlicht werden.

8. Das gleiche gilt für die Einhaltung der maximal 1.500 Einäscherungen pro Jahr. Auch hier die Frage nach Überprüfung durch wen, Veröffentlichung und Festlegung von Vertragsstrafen die ein Überschreiten wirtschaftlich unsinnig machen.

9. Bewirtung: Bislang ist vorgesehen, dass keine größere Bewirtung im Gebäude stattfindet, sondern in angrenzender Gastronomie. Was ist, wenn es nicht zu Einigung kommt? Ausweichen auf andere Lokalitäten oder doch Bewirtung im Haus? Sollte festgelegt werden.

10. Das Bypass-Problem ist nicht gelöst. Was ist hier weiter geplant? Soll weiterhin ungefiltert in die Atmosphäre abgegeben werden?

11. Wann und wem müssen Störfälle gemeldet werden? Wie ist der technische Ablauf, wer gibt die Anlage wieder frei?

12. In welchen Abständen werden Messungen von Dioxinen und Furanen vorgenommen, die Zyklen sollten festgelegt werden, ebenso für Quecksilber.

13. Gibt es Vorschriften für die Entsorgung des kontaminierten Abwassers nach Reinigungsarbeiten an der Filteranlage? Ist die Entsorgung von Sondermüll geregelt?

14. Eine sofortige Meldung von Störfällen (nicht erst nach Jahresablauf) und auch die Veröffentlichung ist festzulegen.

15. Der Betreiber sollte eine schriftliche Verpflichtung eingehen, die Emissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe zu akzeptieren und auf jegliche rechtliche Maßnahmen zu verzichten.

16. Verlegung des Firmensitzes nach Lingen