1. Gefordert wird eine fehlende unabhängige Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung angrenzender, freier Kapazitäten anderer Anlagen.
2. Warum gab es keine Prüfung alternativer Standorte in Lingen?
3. Der zuletzt genante Abstand von 160 m zur nächsten Wohnbebauung wird als problematisch und nicht ausreichend angesehen.
4. Aus den bisherigen Vorlagen geht nicht klar hervor, wie die Zufahrt Adeliger Hof genutzt werden soll. Es muss klar festgelegt werden, dass diese Zufahrt nur im Ausnahmefall genutzt werden darf (Feuerwehr, Großfahrzeuge, Notfälle). Die Zufahrt ist grundsätzlich durch eine Schranke geschlossen zu halten. Jeglicher andere Verkehr ist über die direkte Zufahrt über die Duisenburger Straße durchzuführen (auch der Antransport von Leichen).
5. Das Parken außerhalb des neu geplanten Parkplatzes, z. B. an der Straße Adeliger Hof und auch an der Duisenburger Straße, ist klar durch entsprechende Beschilderungen zu verbieten. Falls es sich als notwendig erweist, ist bei größeren Veranstaltungen mit Ortsfremden der Einsatz von Einweisern festzulegen.
6. Aus den geplanten Ausgleichsmaßnahmen ergibt sich eine „Überschußsituation“. Das ist ungewöhnlich. Wird hier schon für weitere zukünftige Maßnahmen „vorgesorgt“?
7. Geplanter Radius von 30 oder 40 km? Die Angaben sind hier schwankend, keine eindeutige Festlegung. Weiterhin: Wie wird die Einhaltung überprüft, wer macht das? Was ist entscheidend für diesen Parameter, der Sitz des Beerdigungsunternehmers oder der letzte Wohnort des Verstorbenen? Ist eine Konventional- oder Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen festgelegt? Die Zahlen sollten zumindest einmal jährlich veröffentlicht werden. weiterlesen
Kommentare deaktiviert für Einwände und Vorschläge des Ortsrates Brögbern bezüglich Flächennutzungplan-Änderung Nr. 27 und Bebauungsplan Nr. 20 – Ortsteil Brögbern im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung | Abgelegt unter Allgemein