Zur Abstimmung wurde der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27 Ortsteil Brögbern (Beschluss Stellungnahmen + Feststellungs- beschluss), Bereich Krematorium sowie Bebauungsplan Nr. 20 – Baugebiet: „Krematorium“ (Beschluss Stellung- nahmen + Satzungsbeschluss) gebracht.
Zu Beginn stellt Lothar Schreinemacher das gesamte Projekt noch einmal ausführlich vor aus der Sicht der Stadt Lingen. Er betonte das sowohl im Bebauungsplan sowie auch im Flächennutzungsplan alle Eckpunkte doppelt festgeschrieben sind, unter anderem: max.1500 Kremierungen, max. 40 km Reichweite der zu Bestattenden, Schadstoffmessungen vor und während des Betriebes, keine Bewirtung und, und , und…. Der Ortsrat stimmte in allen Punkten einstimmig mit NEIN über die Beschlüsse ab. Am 19.11. wird das Krematorium im Bauausschuss Thema sein und dann am 26.11.2015 um 16.00 Uhr im Rat der Stadt Lingen. Auf die Fragen der Bürger ging L. Schreinemacher direkt und sachlich ein.
Die nächsten Ortsratssitzungen in 2016: 26.01.206, 08.03.2016, 27.04.2016, 14.06.2016
Infos aus dem Protokoll vom 15.09.2015: Die Bäume in der Binnenstraße wurden in die Kat. A2eingestuft, das bedeutet das verlegte Leitungen durch die Platanen geschädigt werden können, sodass die Bäume weiter beobachtet, bzw. dann gefällt werden. Zur Kapazitätserweiterung der Firma SONAC gab es am 05.11. eine Anhörung der Bürger die Eingaben zu dem Erweiterungsantrag gestellt haben. Die Gewerbeaufsicht hat dazu eingeladen. Während der Gespräche wurden die Probleme der Bürger aufgenommen und versucht eine Lösung zu finden. Die SONAC ist daran ein Interesse die Problematik Lärm und Geruch in den nächsten 1 ½ Jahren zu beenden. Nur ein Komplett Straßen-Ausbau der Hohenberger-Weide macht Sinn. Hier werden die Grundlagen dafür von der Stadt geklärt damit ein Antrag gestellt werden kann. Der Schildbürgerstreich mit der Rotlichtanlage geht weiter. Die Ständer auf dem die Rotlichtanlage angebracht wird muss jetzt von Schutzplanken geschützt werden. Neue Auflagen des niedersächsischen Verkehrsamts. Der Graben am Adeligen Hof auf der Höhe des Anliegers Kuhlmann darf nicht zugeschüttet werden. Er ist zur Entwässerung vorgesehen. weiterlesen
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